Unser Service für Sie!


Abschlussprüfung

Pflichtprüfung oder freiwillige Abschlussprüfung. Effiziente Prüfungsabwicklung durch an Unternehmensgröße und Branche angepassten Prüfungsansatz.

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Gründungs- und Umgründungsprüfung

Gründungs- und Umgründungsprüfungen nach dem AktG und GmbHG gehören zu unserem Leistungsangebot.

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Sonderprüfungen

Sonderprüfungen durch einen Abschlussprüfer bei Transaktionen auf Unternehmens- oder Gesellschafterebene

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Unser Team!


Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin
Mag. Sabine Studera, Geschäftsführung

Wir sind ein Prüfungsteam aus Wirtschaftsprüfern und langjährig erfahrenen Revisionsassistenten. Unser Prüfungsteam setzt sich aus Mitarbeitern der Merkur Treuhand und der Laconia Treuhand zusammen und hat Erfahrung in der Prüfung von Unternehmen verschiedener Branchen, Stiftungen und Vereinen.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Dr. Roman Thunshirn, Geschäftsführung

Dr. Roman Thunshirn (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) ist Absolvent der Universität Wien. Nach der Gerichtspraxis im Landesgericht Wien, Erfahrungen im Bankenbereich und Geschäftsführer einer großen Steuerberatungskanzlei, beteiligte er sich als Partner und Gesellschafter-Geschäftsführer im Jahre 2003 an der Merkur Treuhand Steuerberatung GmbH und der Merkur Control Wirtschaftsprüfung GmbH. Zu seinen Spezialgebieten zählt unter anderem die Beratung und optimale Strukturierung in Zusammenhang mit Immobilien (Kauf, Vermietung, Schenkung, Vererben, Sanierung), die Gründungs¬beratung und die Umgründungen von Unternehmen. Er ist weiters Stiftungsvorstand, Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschafts¬prüfer:innen, Buchautor und Verfasser von Fachartikeln.

Tel: +43 1 878 48-0 | E-Mail: r.thunshirn@merkur-treuhand.at

Mag. Sabine Studera (Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin) schloss das Studium der Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien ab. Nach langjähriger Erfahrung in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien stieg sie im Jahre 2004 als Partnerin und Geschäftsführerin in die Merkur Treuhand Steuerberatung GmbH und der Merkur Control Wirtschaftsprüfung GmbH ein. Ihr Aufgabengebiet umfasst neben der klassischen Steuerberatung auch die Wirtschaftsprüfung sowie die Durchführung von Sonderprüfungen. Sie ist weiters Buchautorin und Verfasserin diverser Fachartikel. Ihre Freizeit verbringt sie mit Reisen, Wandern oder kulturellen Aktivitäten wie Theater oder Museums¬besuche.

Tel: +43 664 4420227 | E-Mail: s.studera@merkur-treuhand.at

Mag. Helmut Knittelfelder (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) ist Absolvent der Wirtschaftsuniversität Wien und startete seine Karriere in der CONSULTATIO 1998 als Werkstudent. Sein Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere die Abschlussprüfung national/international tätiger Unternehmen, Vereine und Stiftungen sowie die Durchführung von Sonderprüfungen, Due-Diligence-Prüfungen und Prüfungen des Risikomanagementsystems. Seine Freizeit verbringt der gebürtige Wiener mit dem Studium der Kapitalmärkte, Reisen, Bergsteigen und Laufen.

Tel: +43 699 11888602 | E-Mail: h.knittelfelder@merkur-treuhand.at

Carina Stagel, MSc MSc (Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin) schloss die Masterstudien Quantitative Finance und Wirtschaftspädagogik an der Wirtschaftsuniversität Wien ab und sammelte bereits während ihres Studiums erste Berufserfahrungen in der CONSULTATIO. 2014 kehrte sie – nach einem kurzen Intermezzo im Risikomanagement einer Großbank – ins CONSULTATIO-Haus zurück. Der fachliche Schwerpunkt der Wirtschaftsprüferin liegt in der Abschlussprüfung von national und international tätigen Unternehmen - vom kleinen Verein bis hin zu großen Gesellschaften sowie in der Durchführung von Sonderprüfungen. Genauigkeit und Verlässlichkeit haben für sie oberste Priorität. Entspannung findet sie vor allem beim Reiten.

Tel: +43 664 6118204 | E-Mail: c.stagel@merkur-treuhand.at

Mag. Julius Stagel (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) ist Absolvent der Wirtschaftsuniversität Wien. Er begann bereits als Werkstudent seine Berufslaufbahn in einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei. Seine Schwerpunkte sind unter anderem Mergers & Akquisition, das internationale Steuerrecht und die Wirtschaftsprüfung, insbesondere gilt er als Spezialist in der Bau- und Immobilienwirtschaft und ist Vortragender. In der Freizeit widmet er sich mit großer Begeisterung und zunehmendem Erfolg dem Golfsport.

Tel: +43 664 4218100 | E-Mail: j.stagel@merkur-treuhand.at

Kontakt


15.2.2018:

Registrierkassa

Prüfung des Jahresendbelegs 2017 (= Dezember Monatsbeleg) mittels Belegcheck-App und individuellem Authentifizierungscode; mit Erscheinen des grünen Häkchens ist die Ordnungsmäßigkeit dokumentiert und auf FinanzOnline zu sehen.

28.2.2018:

Einreichung Jahreslohnzettel und Meldungen für Zahlungen 2017

Unternehmer müssen neben den Jahreslohnzetteln 2017 (Formular L 16) für ihre Dienstnehmer auch Zahlungen für bestimmte Leistungen, die außerhalb eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, elektronisch über ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern; www.elda.at) bzw für Großarbeitgeber über ÖSTAT (Statistik Austria) melden. Eine Meldung nach § 109a EStG (zB: Aufsichtsräte, Stiftungsvorstände, Vortragende oder Leistungen im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses) kann unterbleiben, wenn das Gesamtentgelt (inkl Reisekostenersätze) für ein Kalenderjahr netto nicht mehr als € 900 / Person bzw Personenvereinigung beträgt. Das Entgelt für jede einzelne Leistung darf € 450 nicht übersteigen.

Mitteilungen bei Auslandszahlungen gem § 109b EStG (Formular E 109b) betreffen Zahlungen ins Ausland für Leistungen aus selbständiger Arbeit, die im Inland ausgeübt wurden. Weiters sind Zahlungen bei Vermittlungsleistungen, die von unbeschränkt Steuerpflichtigen erbracht werden oder sich auf das Inland beziehen, sowie bei kaufmännischer und technischer Beratung im Inland (zB Konsulententätigkeit) zu melden. Diese Regelung zielt auf die Erfassung von Zahlungen ab, unabhängig davon, ob an unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige bzw ob eine Freistellung durch ein DBA vorliegt. Die Mitteilung kann unterbleiben, wenn die Zahlung an den einzelnen ausländischen Leistungserbringer € 100.000 nicht übersteigt, ein Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen erfolgte oder die Zahlung an eine ausländische Körperschaft geleistet wurde, die einem zumindest 15%igen-Steuersatz unterliegt. Bei vorsätzlicher Nichterfüllung droht eine Geldstrafe von bis zu 10% des zu meldenden Betrags.

Neu: Meldungen für Sonderausgabenabzug von Spenden, Kirchen- und Pensionsversicherungsbeiträgen

Für Spenden, Kirchenbeiträge und bestimmte Pensionsversicherungsprämien wurde die verpflichtende Übermittlung dieser Zahlungen durch die Empfängerorganisation an das Finanzamt und die automatische Erfassung als Sonderausgabe in den Steuererklärungen bzw Arbeitnehmerveranlagungen für Zahlungen ab 2017 beschlossen. Dies betrifft nur Organisationen mit fester örtlicher Einrichtung im Inland. Gibt der Spender seine Identifikationsdaten (Vorname und Zuname lt Meldezettel und Geburtsdatum) bei der Einzahlung bekannt, wird grundsätzlich die Zustimmung zur Datenübermittlung erteilt. Auf Basis dieser Identifikationsdaten muss dann von der Spendenorganisation das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (vbPK-SA) elektronisch bis Ende Februar übermittelt werden.

31.3.2018:

Einreichung der Jahreserklärungen 2017 für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe (Wiener U-Bahnsteuer).

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