Gründungs- und Umgründungsprüfungen nach dem AktG und GmbHG gehören zu unserem Leistungsangebot. Nehmen Sie uns auf den Dreiervorschlag für die Bestellung durch das Gericht.

Gründungs- und Umgründungsprüfer werden durch das Gericht aus einem von Ihnen präsentierten Dreiervorschlag ausgewählt. Wir machen Ihnen gerne eine Kostenschätzung und bestätigen die Voraussetzungen für den Dreiervorschlag.